Herzlich Willkommen!
SG Eiche Darmstadt
Die Sportgemeinschaft Eiche Darmstadt 1951 e.V. besteht aus verschiedensten Abteilungen mit zurzeit knapp 750 Mitgliedern. Bei einer Einwohnerzahl von fast 7400 Menschen im Stadtteil Heimstättensiedlung ist somit nahezu jeder 10. Bewohner Mitglied in der Sportgemeinschaft.
News und Termine
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025
Liebe Vereinsmitglieder,
wir laden Euch zur diesjährigen ordentlichen Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 17.12.2025, um 18:30 Uhr in der Sporthalle der SG Eiche Darmstadt 1951 e.V. (Kronstädter Weg 12, 64295 Darmstadt) recht herzlich ein!
Die Tagesordnung und weitere Details findet ihr hier.
Wir freuen uns auf euer Kommen!
Neue Mitgliedsbeiträge (pro Monat) ab 01.01.2026 :
- Kinder von 0 bis 18 Jahren 16 €
- Schüler (Gymnasium/Fachoberschule/Berufsfachschule) ab 18 Jahren (nur mit Nachweis der Schule) 16€
- Studenten/Auszubildende/FSJ/Bufdis/Bundeswehr (nur mit Nachweis des Studium, der Ausbildung
bzw. des Dienstverhältnisses) 16 € - Rentner 17 €
- Erwachsene 19 €
- Familienbeitrag 39 €
ab 3 Familienmitglieder (2 Erwachsene und alle Kinder bis 18 Jahre die unter gleicher Adresse wohnen,
Schüler ab 18 Jahre (Gymnasium/Fachoberschule/oder Ähnliches) nur mit Nachweis der Schule)
Die Beiträge sind vierteljährlich (Januar, April, Juli und Oktober jeweils in der 1.Woche) im Voraus per Lastschrifteinzug zu entrichten.
Zahlungsrückstände:
- Die Gebühr für eine Rücklastschrift die die Bank der SG Eiche berechnet trägt das Mitglied welches
im Rückstand ist - Bearbeitungsgebühr, je Erinnerung 5,-€
- Mahngebühr, je Mahnung zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 5,- €
Kündigung der Mitgliedschaft:
Schriftlich per Brief (mit Unterschrift) 6 Wochen zum 30.6. oder 31.12 eines Jahres an:
SG Eiche e.V.
Kronstädter Weg 12
64295 Darmstadt
Eine Kündigung über die Webseite oder einfacher Email ist nicht möglich.
Auszug aus der Satzung:
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Auflösung des Vereins oder
Ausschluss durch Streichung in dem Mitgliederverzeichnis. Der Austritt kann nur schriftlich, durch
eingeschriebenen Brief an den Hauptvorstand, 6 Wochen zum Ende eines Kalenderhalbjahrs, also zum
30.06. oder zum 31.12.eines Geschäftsjahres erklärt werden. Wird satzungsgemäß die Auflösung des
Vereins beschlossen, dann endet mit diesem Beschluss die Mitgliedschaft jedes einzelnen Mitgliedes
. Auch nach Beendigung der Mitgliedschaft ist der Verein berechtigt noch bestehende Schuldverpflichtungen
einzufordern, wenn nötig auch durch kostenpflichtige Eintreibung auf dem Rechtsweg.
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