Bündnis Safe Kids





Schutzkonzept zum Kindeswohl

1. Präambel
Die SG Eiche Darmstadt 1951 e.V. verpflichtet sich, die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in allen Vereinsaktivitäten zu schützen. Jede Form von Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung wird im Verein nicht toleriert. Dieses Schutzkonzept dient als Leitlinie für Prävention, Intervention und Sensibilisierung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

2. Geltungsbereich
Dieses Schutzkonzept gilt für:
Alle Mitglieder, Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Ehrenamtliche des Vereins.
Alle Angebote des Vereins (Training, Wettkämpfe, Veranstaltungen, etc.).
Die Zusammenarbeit mit externen Partnern, z.B. Schulen, Sporthallen, Sponsoren

3. Leitlinien
Kindeswohl hat Vorrang:
Entscheidungen im Verein orientieren sich an den Bedürfnissen und Rechten der Kinder.
Respekt und Wertschätzung: Kinder werden ernst genommen, ihre Meinung wird gehört.
Schutz vor Gewalt: Jede Form von körperlicher, psychischer oder sexualisierter Gewalt ist verboten.
Vertrauensvolle Ansprechpartner:innen: Es gibt klare Strukturen für Beratung und Meldungen.

4. Präventionsmaßnahmen
4.1 Auswahl von Personal

Alle Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Ehrenamtlichen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Personal wird regelmäßig zu Kinderschutz und Verhalten mit Kindern geschult.

4.2 Verhaltenskodex
Keine körperliche Gewalt oder Einschüchterung.
Keine privaten Treffen ohne klare Regeln.
Kein unangemessenes Verhalten oder Sprache.
Umgang mit digitalen Medien (Fotos, Videos) nur nach Einwilligung der Eltern.

4.3 Aufklärung
Regelmäßige Schulungen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitarbeitende.
Informationsmaterialien über Kinderschutz werden bereitgestellt.

5. Meldewege und Interventionsplan
5.1 Interne Meldung

Bei Verdachtsfällen oder Vorfällen,
ist umgehend die Kinderschutzbeauftragte des Vereins zu informieren:

Name: Daniela Höpping
Kontakt: Telefon: 0160 4408690
E-Mail: danielahoepping@web.de

5.2 Externe Meldung durch die Kinderschutzbeauftragte:

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung erfolgt Meldung an:
– Jugendamt Darmstadt
– Polizei
– andere zuständige Stellen,

5.3 Vorgehensweise
Verdacht ernst nehmen
Dokumentation der Beobachtungen (neutral, sachlich)
Kontakt zur Kinderschutzbeauftragten
Weiterleitung an externe Stellen, falls nötig

6. Rollen und Verantwortlichkeiten
Rolle: Aufgabe
Vorstand: Umsetzung und Kontrolle des Schutzkonzepts
Kinderschutzbeauftragte: Ansprechperson für Kinder, Eltern, Mitarbeitende; Beratung; Meldung bei Verdacht
Übungsleiter: innen: Umsetzung der Leitlinien, Meldung von Auffälligkeiten
Mitglieder & Eltern: Unterstützung des Schutzkonzepts, Meldung von Auffälligkeiten

7. Dokumentation und Evaluation
Alle Schulungen, Verdachtsfälle und Maßnahmen werden protokolliert.
Jährliche Evaluation des Schutzkonzepts im Vorstand und Anpassung bei Bedarf.

8. Kommunikation
Schutzkonzept wird allen Mitarbeitenden und Mitgliedern zugänglich gemacht.
Eltern werden über Inhalte und Ansprechpartner informiert.
Kinder und Jugendliche werden altersgerecht aufgeklärt.

9. Gültigkeit
Dieses Schutzkonzept tritt mit dem einstimmigen Beschluss des der Mitgliederversammlung vom 27.11.2024, mit sofortiger Wirkung in Kraft

Der Vorstand